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Rathausplatz und Rathaus nach Sanierung und Neugestaltung im Jahre 2024
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Rathaus & Bürger

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Archiv

icon.crdate02.08.2012

1. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Baugebiet „Elme V“ im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. I BauGB i.V.m. § 74 LBO

Die Nachfrage nach Wohnbauflächen veranlasst die Gemeinde Oberharmersbach zur Aufstellung dieses Bebauungsplans „Elme V“. Die Fläche schließt unmittelbar an die bestehenden Wohngebiete „Elme II“ und „Elme III“ an und ist deshalb wirtschaftlich zu erschließen. Dieser Bebauungsplan ist Teil einer Erweiterung nach Osten, die durch die Darstellung im Flächennutzungsplan angestrebt wird. Aufgrund von guten Gesprächen mit dem Grundstückseigentümer ist es möglich, die Fläche einer Bebauung und somit einer Nachverdichtung zuzuführen.

Für die Teilfläche des Grundstückes, Flst.Nr. 307/1 gemäß Lageplan vom 26.07.2012 im Anschluss an die bestehende Wohnbebauung der Wohngebiete „Elme II“ und „Elme III“ wird der Bebauungsplan „Elme V“ aufgestellt.

Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 LBO wurde somit gefasst, und wird ortsüblich bekannt gemacht. Das Planungsgebiet wird als Bebauungsplan „Elme V“ ausgewiesen.


2. Bebauungsplan für das Baugebiet „Elme V“
hier: Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der heutigen öffentlichen Gemeinderatssitzung mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung sowie im Rahmen der öffentlichen Auslegung

Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan für das Gebiet „Elme V“, eine Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 307/1 aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 26.07.2012 und umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Flst.Nr. 307/1.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Varianten der Planungen, die sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Im Rahmen dieser öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde den Bürgern und Zuhörern die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Weiterhin wird die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.

3. Bebauungsplan für das Baugebiet „Elme V“
Behandlung und Abwägung der vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Bürger und Zuhörer hatten im Rahmen der Sitzung die Möglichkeit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Anregungen und Einwendungen sind keine eingegangen.







4. Bebauungsplan für das Baugebiet „Elme V“
hier: Vorstellung des Entwurfes

Das Ing. Büro Kappis GmbH hatte für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Baugebiet „Elme V“ einen Entwurf mit der Begründung, den schriftlichen und zeichnerischen Teil der Bebauungsvorschriften in Abstimmung mit der Verwaltung vorbereitet.
Dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Elme V“ vom 26.07.2012 wurde im aktuellen Verfahrensstand zugestimmt.
Das Bebauungsplanverfahren ist im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB weiter zu führen.

5. Bebauungsplan für das Baugebiet „Elme V“
hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung und Benachrichtigung der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Elme V“ mit der Begründung ist nach den Vorschriften des § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und gemäß Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Oberharmersbach öffentlich bekannt zu machen.

Die Bekanntmachung muss den Inhalt enthalten, dass Bedenken und Anregungen während der Offenlegung vorgebracht werden können. Der Ort und die Dauer der Offenlegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass Bedenken und Anregungen während der Offenlegung vorgebracht werden können.

6. Bildung von Haushaltsresten im Rahmen der Jahresrechnung 2011
Zustimmung zu Haushaltsausgaberesten; Kenntnisnahme der Haushaltseinnahmereste


Rechnungsamtsleiter Bernhard Oehler stellte die Zahlen der Haushalteinnahme- und ausgabereste für das Jahr 2011 vor und gab einen kurzen Finanzzwischenbericht für das laufende Haushaltsjahr. Haushaltseinnahmereste gibt es für das Jahr 2011 keine.
Die Haushaltsausgabereste wurden entsprechend einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung und gemäß den maßgebenden gemeindewirtschaftlichen Vorschriften gebildet:


7. Zuschuss der Gemeinde Oberharmersbach für Ferienfreizeiten in 2012

Für die Ferienfreizeiten des KJG-Ferienlagers der Pfarrei St. Symphorian Zell a.H. ( in Simonswald) und das Ferienlager der DJK Oberharmersbach (in Schonach) wurde je Teilnehmer aus Oberharmersbach ein Zuschuss in Höhe von 10,00 € gewährt.


8. Annahme und Vermittlung von Spenden; Beschlussfassung nach § 78 Abs.4 GemO
Kinderhaus Sonnenblume

Der Gemeinerat stimmte der Annahme der Spende des „Freundeskreis Basar“ für Investitionen und laufende Zwecke des Kindergartens zu. Es wurde festgestellt, dass die Gemeinde sich in keinerlei Abhängigkeit zum Spendengeber befindet.

9.Bauantrag zum Ausbau eines überdachten Balkons mit Außentreppe am Wohnhaus sowie Anbau einer Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 518/2, Obertal 23 der Gemarkung Oberharmersbach

10.Bauantrag zur Erweiterung der vorhandenen Leibgedingwohnung auf dem Grundstück Flst. Nr. 429, Zuwald 27 der Gemarkung Oberharmersbach

Von der Gemeinde wurden gegen diese Bauvorhaben keine Einwendungen erhoben

Änderungspläne zur Geländeaufschüttung, Errichtung einer Stützmauer, Neubau eines Gartenhauses, Errichtung einer Terrasse für die Einliegerwohnung im Untergeschoss auf dem Grundstück Flst.Nr. 903 der Gemarkung Oberharmersbach

Der Befreiung von den Bebauungsplanvorschriften wird nur zugestimmt, wenn eine Einigung mit den betreffenden Angrenzern herbei geführt werden kann. Ansonsten hat sich der Bauherr im Bauantragsverfahren an die Bebauungsplanvorschriften zu halten.


Bekanntgaben:

- Bürgermeister Huber teilte mit, dass am Dienstag, 31.07.2012 der Gemeinsame Ausschuss über den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ berät.
- Außerdem teilte er mit, dass der Verkauf des Hademar-Kinderbuches läuft und stellte es dem Gemeinderat vor.
- Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, den 10.09.2012 statt.

Gelber Strich mit Bergen und Baum