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Der AugenBlick in Oberharmersbach ist ein besonders schön gestalteter Aussichtspunkt.
Rathausplatz und Rathaus nach Sanierung und Neugestaltung im Jahre 2024
Ein Mann und eine Frau genießen gemeinsam den Blick auf Oberharmersbach von einem Pavillon aus.
Zwei Frauen sitzen in einem kleinen, nach vorne hin offenen Holzhaus mit Gardinen und genießen die Aussicht und die Sonne.
Eine Frau auf einem Ebike genißet die Aussicht auf umliegende Wiesen und Schwarzwaldhügel
Blick auf Rathausplatz, Rathaus, Kirchturm und Stube in Oberharmersbach
Auf einem Baumstamm mit Sitzmöglichkeiten liegt eine Frau und genießt die Sonne.

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Rathaus & Bürger

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Archiv

icon.crdate24.06.2015

Bericht aus dem Gemeinderat vom 15.06.2015

1. Bürgerfrageviertelstunde

  • Ein Bürger berichtete dass es seit dem letzten Fahrplanwechsel erhebliche Probleme auf der Strecke Oberharmersbach – Offenburg gebe. Fahre man beispielsweise mit dem Zug 16:34 Uhr von Offenburg nach Oberharmersbach, so muss man ab Biberach in einen Bus umsteigen. Da dieser nicht auf die Ankunft des Zuges wartet, stünde man in der Regel 30 min; gerade für junge Schüler im Winter mangels geeigneter Unterstellmöglichkeit unzumutbar. Bei der späteren Verbindung trete das gleiche Problem noch mit der weiteren Schwierigkeit auf, dass man dann keine Möglichkeit mehr habe, in absehbarer Zeit mit einer ÖPNV-Verbindung nach Oberharmersbach zu gelangen.
    Ein weiterer Bürger bestätigt dies aus eigener Erfahrung, er weiß dazu, dass eine Ursache durch die Fahrplanänderung im Kursbuch 720 liegt. Es wäre hilfreich, wenn möglichst viele Bürger sich über das Internet oder schriftlich zu den Problemen äußern würden.
    Weiter wurde berichtet, dass bei der Gemeinde Zell und Nordrach bereits einige Schreiben von Bürgern zu diesem Thema vorliegen würden. Die Gemeinde wird gebeten, sich für eine gute ÖPNV-Verbindung (gegenüber Bahn und SWEG) ein zu setzen und auch für eine bessere Busanbindung bei der Fa. Schnurr zu sorgen.
    BM Huber sagt dazu, dass es bereits Korrekturen am Fahrplan gegeben habe und wird sich der Sache annehmen.
 
  • Ein Bürger schlägt die Überprüfung der Asphaltdecke im Jauschbach vor. Dort sei eine Fahrbahnabsenkung, die bei jedem Langholzverkehr zu Erschütterungen und weiteren Schäden führt.
    BM Huber sagt die Überprüfung zu.
 
  • Ein Bürger wünscht die Überprüfung der Straßensituation im Limrain, dort sei die Straße so eng und im Winter auch nur schwer zu räumen, dass dringend Abhilfe geschaffen werden müsste.
    GR und BM werden sich vor der nächsten Sitzung vor Ort ein Bild machen.

2. Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz;

Antrag der Eigentümerin zur Aufforstung von Teilflächen auf dem Grundstück Flst.Nr. 222 der Gemarkung Oberharmersbach
Von der Gemeinde Oberharmersbach wurde zu diesem Aufforstungsantrag das Einvernehmen gemäß § 29a Abs. 1 LLG erteilt.

3. Mittelbare Beteiligung der Gemeinde an der Netze Mittelbaden GmbH

(vormals: Elektrizitätswerk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbH)
3.a.) Umwandlung der Rechtsform der Netze Mittelbaden GmbH in eine GmbH & Co. KG.
3.b.) Asset-Übergang von der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG zur Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG

Die Gemeinde Oberharmersbach hält eine unmittelbare Beteiligung an der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG (E-Werk). Zusammen mit anderen kommunalen Anteilseignern beträgt der kommunale Anteil am Unternehmen 69%. Die Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG hält 100 % der Anteile an der Netze Mittelbaden GmbH (NM). Aus Sicht der Gemeinde Oberharmersbach stellt diese Beteiligung eine mittelbare Beteiligung dar.

Der Formwechsel der NM von einer GmbH in eine Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) erleichtert die steuerneutrale Übertragung der Netz-Assets. Die steuerlichen und regulatorischen Vorteile sind höher als der mit der mit dem Formwechsel und des Asset-Übergangs verbundene Aufwand.

E-Werk hat hierzu folgendes Konzept entwickelt:

  1. Zunächst wurde die PwC beauftragt verschiedene gesellschaftsrechtliche
    Modelle zu prüfen, um die Steuerneutralität zu gewährleisten. Die Überprüfung ergab, dass die Umwandlung der Rechtsform in eine Personengesellschaft und ein Asset-Übergang als sinnvoll erachtet werden. Die vorläufigen Ergebnisse wurden dem Aufsichtsrat im Herbst 2014 vorgestellt.
 
  1. Die Absicherung der Steuerneutralität soll durch einen beim zuständigen
    Finanzamt zu stellenden Antrag auf verbindliche Auskunft erfolgen. Dieser wurde von PwC vorbereitet und mit Zustimmung des Aufsichtsrates der
    Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG beim Finanzamt eingereicht.
 
  1. Nach Vorlage der verbindlichen Auskunft des Finanzamtes sollen bis zum 31.08.2015 die Anmeldung des Formwechsels in eine Personengesellschaft und der Asset-Übergang beim Handelsregister erfolgen. Damit wäre eine Rückwirkung der beschriebenen Maßnahmen zum 01.01.2015 sichergestellt. Die Rückwirkung wiederum ist erforderlich, dass die Maßnahmen ihre
    vollständige regulatorische Wirkung für die sogenannten 3. Anreiz-regulierungsperiode entfalten können.
 
  1. Laut Satzung des E-Werk erfordern die Umwandlung der Netze Mittelbaden GmbH in die Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG, die Gründung der Netze
    Mittelbaden Verwaltungs-GmbH und für den Asset-Übergang Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG
    (§ 15 I g des Gesellschaftsvertrag).
 
  1. Kommunalrechtlich bedarf es für die kommunalen Anteilseigner im Vorfeld
    eines Gemeinderatsbeschlusses, da es sich nicht um „Geschäfte der
    laufenden Verwaltung“ handelt. Der Bürgermeister Siegfried Huber stimmt in der Gesellschafterversammlung entsprechend des Votums des Gemeinderates ab.

Der Gemeinderat stimmte der Gründung der Netze Mittelbaden Verwaltungs-GmbH als mittelbare Beteiligung zu.

2. Der Gemeinderat stimmte dem Formwechselbeschluss der mittelbaren Beteiligung „ Netze Mittelbaden GmbH“ in „Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG“ zu.

3. Der Gemeinderat stimmte dem Ausgliederungsvertrag zwischen der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG und der Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG zum Vollzug des Asset-Übergangs zu.

4 . Der Gemeinderat ermächtigte den Vertreter der Gemeinde Oberharmersbach in der Gesellschafterversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG den Beschlüssen nach Nr. 1 und Nr. 2 sowie dem Asset-Übergang nach Nr. 3 zuzustimmen.

4. Bauantrag zum Ausbau des Dachspitzes (Dachgauben) am bestehenden Wohnhaus sowie Anbau einer Garage mit Unterkellerung auf dem Grundstück Flst. Nr. 343/7, Brugasse 23, der Gemarkung Oberharmersbach

Seitens der Gemeinde wurden gegen dieses Bauvorhaben keine Einwendungen erhoben. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Geschossfläche wurde ebenfalls zugestimmt

5.Bauantrag zum Anbau einer Garage, Aufbau von zwei Gauben im DG und Ausbau als Erweiterung der vorhandenen EG-Wohnung auf dem Grundstück Flst. Nr. 574/1, Zuwald 13, der Gemarkung Oberharmersbach

6. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 942, Heinrichshofweg 2, der Gemarkung Oberharmersbach

Von der Gemeinde Oberharmersbach wurden gegen diese beiden Bauanträge keine Einwendungen erhoben

7. Bauantrag zum Neubau eines Carports auf dem Grundstück Flst.Nr. 505, Obertal 6, der Gemarkung Oberharmersbach
hier: Unterschreitung des Gewässerrandstreifens

Da eine Bebauung in diesem Fall gar nicht anders möglich ist, schlug auch die Gemeinde vor, die Ausnahme zur Unterschreitung des 5,00 m tiefen Gewässerrandstreifens für das o.g. Bauvorhaben zuzulassen.

8. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2012 wie folgt beschlossen:

I. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Wasserversorgung


jeweils zum 31.12.:20122011
1. Die Bilanzsumme beträgt:534.657,54 €655.555,04 €
1.1 davon entfallen auf der Aktivseite
auf das Anlagevermögen:425.692,75 €465.584,56 €
auf das Umlaufvermögen:108.964,79 €189.970,48 €
1.2 davon entfallen auf der Passivseite
auf das Eigenkapital:226.996,35 €222.860,37 €
auf empf. Ertragszuschüsse:13.501,00 €18.032,00 €
auf Rückstellungen:700,00 €6.746,08 €
auf Verbindlichkeiten:293.460,19 €407.916,59 €
2. Es entstand ein Gewinn:4.135,98 €33.977,07 €
Dieser wird auf die neue Rechnung vorgetragen
Die Summe der Erträge liegt bei:183.206,74 €193.661,39 €
Die Summe der Aufwendungen beträgt:183.206,74 €193.661,39 €
3. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
4. Die Werkleitung wird entlastet.





II. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 wird gemäß § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wie folgt festgestellt:

Gemeinde Oberharmersbach, Landkreis Ortenaukreis
Feststellung der Jahresrechnung 2 0 1 2 und zugleich öffentliche Bekanntmachung
Dem Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 15.06.2015 die Jahresrechnung 2012
der Gemeinde Oberharmersbach vorgelegt.
Nach Erläuterung und Beratung wurde beschlossen:
1.DieJahresrechnung 2012schließt
im Verwaltungshaushalt (VwH) mit5.517.149,81 €
im Vermögenshaushalt (VmH) mit794.777,79 €
insgesamt jeweils in Einnahme und Ausgabe ab.
Dieses Ergebnis wirdgem. §§ 95 und 95b der Gemeindeordnung für Baden-6.311.927,60 €
Württemberg festgestellt.
2.Für dieSonderrechnung Wasserversorgung(Eigenbetrieb)
betragen die Einnahmen und Ausgaben in der Erfolgsrechnung183.206,74 €
(festgestellter Gewinn 4.135,98 €)
in der Vermögensrechnung127.851,60 €
und in der Bilanz mit einer Summe von534.657,54 €
3.DieZuführungsratedes VmH an den VwHbeträgt62.057,56 €
4. DieEntnahmeaus derAllgemeinen Rücklagebeträgt
gem. § 23 i.V.mit § 41 Abs.3 GemHVO (netto)15.131,57 €
5. DerEndbestand der Vermögensrechnungwird gem. § 43 GemHVO auf der
Aktivseite (Sach- und Geldvermögensanlagen und Tilgungsansprüche) zum 31.12.2012 mit24.964.816,63 €
und auf der Passivseite (Vermögensbindungen und Verschuldung) zum 31.12.2012 mit24.964.816,63 €
-vorbehaltlich der Anlagenüberprüfung- festgestellt.
6.Beimkassenmäßigen Abschlusswird
eine Istmehreinnahmegem. § 40 GemHVO ausgewiesen.89.318,94 €
7.Es werdenHaushaltsausgabereste(HAR)
im Verwaltungshaushalt in Höhe von6.300,00 €
im Vermögenshaushalt in Höhe von402.615,00 €
und Haushaltseinnahmereste(HER)
im Vermögenshaushalt in Höhe von323.000,00 €
und in der Vermögensrechnung Wasserversorgung von0,00 €
gem. § 41 Abs.1 GemHVO gebildet und
im Vermögenshaushalt werden Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr zurückgegeben-96.700,00 €
Es wird einFehlbetragausgewiesen und im Folgejahr ausgeglichen:250.000,00 €
8.Denüber- und außerplanmäßigen Ausgabenwurde, soweit dies nicht bereits im Einzelfall geschehen
ist, in dem aus dem Rechenschaftsbericht ersichtlichen Umfang zugestimmt (§ 84 GemO).
9.DieserBeschluss des Gemeinderatswird gem. § 95b Abs.2 GemO bekanntgegeben.
Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht für das
Rechnungsjahr 2012in der Zeit vom Montag, den 22.06., bis Dienstag, den 30.06.2015 ,
jeweils einschließlich, auf dem Rathaus, Zimmer 9 zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.
Oberharmersbach, den 16. Juni 2015 Rechnungsamt - Az. 913.6 / rp


9. Bildung von Haushaltsresten in Vorbereitung der Jahresrechnung 2013

In Vorbereitung der Jahresrechnung 2013 sollen für jahresübergreifende Projekte bzw. Projekte, die im Jahr 2013 geplant, aber nicht mehr begonnen werden konnten, folgende Haushaltsreste gebildet werden.

Folgende HER (Haushaltseinnahmereste) sollen im Rechnungsjahr 2013 gebildet und in das Rechnungsjahr 2014 übertragen werden:

Haushaltseinnahmereste

2.9100.377100

Für Kredite vom Kreditmarkt

160.000 €


Weiter sollen folgende HAR (Haushaltsausgabereste) im Rechnungsjahr 2013 gebildet und in das Folgejahr übertragen werden:

Haushaltsausgabereste

2.6300.966000

Brückensanierung (Holdersbachdurchlass)

50.000 €



Der Gemeinderat beschloss die Bildung von Haushaltsresten, einnahmeseitig in Höhe von 160.000 € für noch nicht aufgenommene Kredite und ausgabeseitig in Höhe von 50.000 € für die Brückensanierung (Holdersbachdurchlass, Beginn 2014, voraussichtlicher. Abschluss 2015). Weitere Haushaltsreste werden nicht gebildet.
Weiter ist der neue GVP (Geschäftsverteilungsplan) zügig um zu setzen, damit die Jahresrechnungen 2013 und 2014 bis zum 30.09.2015 vorgelegt werden können.

10. Beratung des Haushaltsplanes mit Investitionsprogramm für das Jahr 2015 und die Finanzplanung der Folgejahre

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 81 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zunächst zu beraten und danach zu beschließen.

Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb der Wasserversorgung ist gemäß § 14 Abs.1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zunächst ebenfalls zu beraten und danach zu beschließen.

Der Haushalts- und Wirtschaftsplan 2015 (Version 4) wurde mit den Änderungen gem. Änderungsliste beschlossen. Die Finanzverwaltung wurde beauftragt, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung aufzustellen und in der nächsten Sitzung am 06.07.2015 dem GR zum Beschluss vor zu legen.

11. Wünsche und Anträge der Gemeinderäte

Aus der Mitte des GR kommt die Bitte, der Bademeisterin den Hinweis zu geben, dass das Kleinkindbecken zu kalt sei. Im GR wird die Bitte geäußert, dass das Beachvolleyballfeld wieder einmal gepflegt werden sollte.

12. Bekanntgaben

- Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 06. Juli 2015 statt.

Gelber Strich mit Bergen und Baum