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Der AugenBlick in Oberharmersbach ist ein besonders schön gestalteter Aussichtspunkt.
Rathausplatz und Rathaus nach Sanierung und Neugestaltung im Jahre 2024
Ein Mann und eine Frau genießen gemeinsam den Blick auf Oberharmersbach von einem Pavillon aus.
Zwei Frauen sitzen in einem kleinen, nach vorne hin offenen Holzhaus mit Gardinen und genießen die Aussicht und die Sonne.
Eine Frau auf einem Ebike genißet die Aussicht auf umliegende Wiesen und Schwarzwaldhügel
Blick auf Rathausplatz, Rathaus, Kirchturm und Stube in Oberharmersbach
Auf einem Baumstamm mit Sitzmöglichkeiten liegt eine Frau und genießt die Sonne.

Volltextsuche

Rathaus & Bürger

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Archiv

icon.crdate05.03.2015

  1. Bürgerfrageviertelstunde


Zahlreiche besorgte Eltern erkundigten sich nach dem Sachstand zum Weiterbestand der Werkrealschule in Oberharmersbach. Sie wollten wissen, ob zu der Veranstaltung am 10. März alle Bürger eingeladen seien und wer eine Einladung erhalten hat.
BM Huber erklärte, dass alle Betroffenen, insbesondere die Eltern der in Frage kommenden Schüler und die Elternvertreter, die Gemeinderäte und das Verwaltungs- und Lehrpersonal eine solche Einladung erhalten haben.
Auf Anfrage sagt Herr BM Huber zu, dass die Elternvertreter gern Kopien dieser Einladung erhalten, um damit Werbung für den Erhalt der Werkrealschule machen zu können.
Herr BM Huber erklärte auf eine weitere Anfrage, dass der schon vereinbarte Gesprächstermin mit Herrn Teufel und Herrn Bürgermeister Moll wegen Krankheit eines Teilnehmers abgesagt werden musste.

  1. 2. Sanierung des Sanitär- und Umkleidebereiches im Freibad Oberharmersbach;

hier: Vergabe der Bauaufträge
a.) Schreinerarbeiten
b.) Wasser - Abwasser - Sanitäre Einrichtungsgegenstände
c.) Elektroinstallation
d.) Fliesenbeläge mit Unterbau

Die Submission brachte nun folgendes Ergebnis für die Auftragsvergabe.

Nach dem Kostenvoranschlag des Ing.-Büro für das Bauwesen Jürgen Armbruster belaufen sich die Sanierungsaufwendungen aller Gewerke einschließlich der Abbruch- und Rohbauarbeiten auf 84.293,41 € zzgl. des Honorars des Planers nach HOAI.

Nachdem zwischenzeitlich alle Submissionsergebnisse vorliegen, ist eine deutliche Kostenüberschreitung feststellbar. Die Kosten der Vergabe gemäß Ausschreibung beläuft sich auf netto 97.510,07 € zzgl. des Honorars nach HOAI.
Architekt Armbruster erläuterte in der Sitzung ausführlich die Ausführungsdetails. Dabei gab er zu bedenken, dass aufgrund des Ausnutzens der heißen Dusche zum Aufwärmen sich sehr hohe Kosten für die Warmwasserbereitung ergeben. In seiner Ausführung ist ein Mechanismus vorgesehen, der für die Warmdusche ein noch zu bestimmendes Entgelt verlangen könnte.
Daraufhin wurde folgendes abgestimmt:
- In erster Priorität sollen die Duschen mit einem Mechanismus ausgestattet werden, der eine zeitliche Begrenzung der Nutzung des Warmwassers vorsieht.
- In zweiter Priorität sollen die Duschen mit einem Mechanismus ausgestattet werden, der für die Nutzung des Heißwassers ein Entgelt fordert.

Weiter wurde die Vergabe der folgenden Submissionsergebnisse beschlossen:

Angebote: Sanierung des Sanitär- und Umkleidebereiches im Freibad

a.) Schreinerarbeiten
Auf der Grundlage der geprüften Angebote erhielt die Firma Rudolf-August Kempf, Talstraße 42 u. 67, 77784 Oberharmersbach, den Auftrag für die Schreinerarbeiten in der Ausführungsvariante 2 zum Angebotspreis von 32.302,93 €.

Angebote: Sanierung des Sanitär- und Umkleidebereiches im Freibad

b.) Wasser– Abwasser – Sanitäre Einrichtungsgegenstände
Auf der Grundlage der geprüften Angebote erhielt die Firma Alfred Brucher, Blechnerei + Installation, Riersbach 2, 77784 Oberharmersbach, den Auftrag für die Durchführung der Arbeiten des Gewerkes „Wasser- und Abwasserinstallation und Sanitäre Einrichtungsgegenstände“ im Freibad Oberharmersbach zum Angebotspreis von 25.650,32 €.


Angebote: Sanierung des Sanitär- und Umkleidebereiches im Freibad

c.) Elektroinstallation
Auf der Grundlage des geprüften Angebotes erhielt die Firma Herbert Schneider, Elektrofachgeschäft, Dorf 61, 77784 Oberharmersbach, den Auftrag für die Durchführung der Bauarbeiten für das Gewerk „Elektroinstallation“ zum Angebotspreis von 5.434,14 €.


Angebote: Sanierung des Sanitär- und Umkleidebereiches im Freibad

d.) Fliesenbeläge mit Unterbau

Auf der Grundlage der geprüften Angebote erhielt die Firma Kienzler, Fliesen-Natursteine-GmbH, Unterentersbacher Straße 20, 77736 Zell a. H., den Auftrag für die Durchführung der Bauarbeiten des Gewerkes „Fliesenbeläge mit Unterbau – Estrich, Fliesen und Plattenarbeiten“ im Freibad Oberharmersbach zum Angebotspreis von 27.674,83 €.


  1. Breitbandversorgung in der Gemeinde Oberharmersbach

hier: Festlegung der weiteren Vorgehensweise

In der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.02.2015 hat Herr Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Katzer von der Firma IK-T aus Regensburg mit Niederlassung in Heilbronn, grundsätzliche Information über die technischen Möglichkeiten gegeben und auch Varianten als Fachmann aus der Praxis vorgestellt.

Diese Informationen wurden zur Kenntnis genommen und beschlossen, für die nächste Gemeinderatssitzung Planungsangebote einzuholen und vorzulegen. Dabei wird eine Gesamtplanung favorisiert.

Der Gemeinderat beschloss folgende Vorgehensweise:

a.) Die Vergabe der Breitbandleistungen wird im Rahmen der Gesamtvergabe der BEO für den Teil des LV-Inhaltes „Kabelrohre“ im Namen und auf Rechnung der Gemeinde Oberharmersbach wird nach erfolgter Verhandlungen in der nächsten Gemeinderatssitzung durchgeführt werden.
b.) Ein Förderantrag nach der Verwaltungsvorschrift zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg sollte versucht werden, zu stellen. Den Beteiligten ist bekannt, dass durch den nahenden Baubeginn u.U. ein Förderantrag nicht mehr bedient werden kann.
Die ersparten Tiefbaukosten wiegen jedoch bei weitem eine eventuell nicht erreichte Förderung auf.

  1. I. Erstellung einer FTTB-/FTTH-Planung für das Gebiet BA 1 der geplanten Wärmeversorgung:


Um diese Umsetzung so durchführen zu können, wäre kurzfristig eine FTTB-/FTTH-Planung für die Mitverlegung im Projekt der Nahwärme erforderlich.

Die Fa. IK-T GmbH, Innovative Kommunikations-Technologien, Regensburg, hat mit Schreiben vom 02.02.2015 ein Angebot über die Erstellung einer FTTB-/FTTH-Planung für diese Mitverlegung erstellt.

Dieses Planungsangebot umfasst folgende Leistungen:

1.) Besprechung der exakten Abstimmung der Aufgabenstellung
2.) Beschreibung und Einfluss von Übertragungstechniken
3.) Basisdaten für die Planung
4.) Erstellung eines Netzmodells
5.) Ermittlung und Darstellung der Komponenten
6.) Grobnetzplanung
7.) Workshops sowie Präsentation der Ergebnisse
8.) FTTB-Feinplanung für den BA 1
9.) Projektorganisation und Zeitrahmen

Die Planungskosten belaufen sich wie folgt:
Leistungsumfang siehe oben, netto: 12.407,50 €
Dto. incl. MwSt. 14.764,93 €
Jeweils zzgl. der Reisekosten.


Damit ein zukunftsweisendes und technisch funktionsfähiges Glasfaser-Telekommunikationsnetz in diesem MIKRO-Kabelrohr-Netz für einen künftigen Betrieb eines Glasfaser-Telekommunikations-/Datennetz realisiert werden kann, hat der Gemeinderat folgende Leistungen vergeben:

Die Fa. IK-T GmbH in Regensburg erhält auf der Grundlage des Angebots vom 02.02.2015 den Auftrag für die Erstellung der Planung gemäß Angebot in Höhe von 14.764,93 € incl. MwSt. zzgl. der Reisekosten.

  1. II. Erstellung einer Planung für die Verbesserung der Breitbandversorgung im übrigen Bereich.


Angestrebt wird hierbei eine Breitbandversorgung in Form eines Hochgeschwindigkeitsnetzes mit mindestens 25 Mbit/s bzw. 30 Mbits/s im Download in noch zu definierenden Bereichen von Oberharmersbach.

Dieses Planungsangebot vom 24.02.2015 umfasst folgende Leistungen:

1.) Ist- und Bedarfsanalyse
2.) Markterkundung
3.) Unterstützung im Planungsverfahren
4.) Ausschreibung im Auswahlverfahren
5.) Vergleich und Bewertung der Angebote
6.) Prüfung des Netzkonzeptes (Option)
7.) Erstellung Netzbetriebsvertrag (Option)
8.) Vorstellung der Ergebnisse im Gemeinderat (Option)
9.) Erstellung des Förderantrages für die Zuwendung an den Netzbetreibers

Die Planungskosten belaufen sich wie folgt:
Leistungsumfang siehe oben, netto: 10.200,00 €
Dto. incl. MwSt. 12.138,00 €
Jeweils zzgl. Reisekosten.

Der Gemeinderat beschloss folgende weitere Vorgehensweise:

Es ist beabsichtigt parallel zur aktuellen Breitbanderschließung im Rahmen des Nahwärmeprojektes der BEO weitere Verbesserungen im gesamten Gemeindegebiet herbei zu führen. Um diese Breitbandversorgung in Form eines Hochgeschwindigkeitsnetzes zu erreichen, erhält die Fa. IK-T GmbH, Regensburg, auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes vom 24.02.2015 den Auftrag in Höhe von 12.138,00 € incl. MwSt. zzgl. Reisekosten.

  1. 4. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel Windenergie;

4.Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 12 Landesplanungsgesetz (LplG) i.V.m. § 10 Raumordnungsgesetz (ROG) zum Kapitel 4.2.1 Windenergie und informelle Beteiligung über regionalplanerisch vorläufig zurückgestellte Bereiche für die Windenergie und zu Kapitel 3.2 Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege (Teilraum Schwarzwald)

Mit Schreiben vom 03.12.2014 hat uns der Regionalverband Südlicher Oberrhein, Freiburg, mit einem Offenlageentwurf zur Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Südlicher Ober-rhein, Kapitel 4.2.1 Windenergie auf der Grundlage des Offenlagebeschlusses des Planungsausschusses vom 13.11.2014 zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Hierzu erhielten die Gemeinden den Regionalplanentwurf mit einem Textteil (Plansätze mit
Begründung) und der Raumnutzungskarte ( Nord, Mitte, Süd ) übersandt.

Die Gemeinden wurden aufgefordert, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens möglichst raumkonkrete Aussagen zum derzeitigen Stand ihrer eigenen Bauleitplanung zur räumlichen Steuerung des Ausbaus der Windkraftnutzung und dem sich aus dem bisherigen Planungsprozess ergebenen Erkenntnissen zu treffen, die eine Bedeutung für die raumplanerischen Festlegungen haben können.

a.) Der Gesamtfortschreibung des Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel 4.2.1 Windenergie im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 12 Landesplanungsgesetz (LplG) i. V. m. § 10 Raumordnungsgesetz (ROG) auf das Schreiben vom 03.12.2014 erteilt die Gemeinde Oberharmersbach das Einvernehmen.
b.) Im Rahmen der informellen Beteiligung über regionalplanerisch vorläufig zurückgestellte Bereiche für die Windenergie, gemäß Schreiben vom 03.12.2014 des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein wurden keine Einwendungen erhoben.
c.) Die informelle Beteiligung, Kapitel 3.2 zur Ausweisung von Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege (Teilraum Schwarzwald), gemäß Schreiben des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein vom 27.11.2014, wurde zur Kenntnis genommen. Die Gebiete Nr. S 36 und Nr. S 37 beinhalten Nutzungsbeschränkungen für die Grundstückseigentümer.
Im Besonderen sind die kartierten Flächen zu nah an die bestehenden Betriebs- und Wohngebäude der überwiegend Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, teilweise mit Beherbergung, herangeführt, so dass dadurch deren Entwicklungsmöglichkeiten unzumutbar eingeschränkt werden. Für die Zukunft dieser Betriebe wird dies nachteilige Folgen haben.
Der Flächenausweisung der Gebiete Nr. S 36 und Nr. S 37 im Regionalplan als Vorranggebiete wird deshalb widersprochen.

  1. 5. Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG);

5.hier: Antrag des Eigentümers der Grundstücke Flst.Nr. 179 und 179/1

Von der Gemeinde Oberharmersbach wurden gegen diesen Antrag zur Erteilung einer Aufforstungsgenehmigung keine Bedenken erhoben.

  1. 6. Bauantrag zur Erweiterung der vorhandenen Dachgauben auf dem Grundstück Flst. Nr. 346, Talstraße 62, der Gemarkung Oberharmersbach


Seitens der Gemeinde wurden gegen dieses Bauvorhaben keine Einwendungen erhoben.

  1. 7. Wünsche und Anträge der Gemeinderäte


Ein Mitglied des Gemeinderates äußerte den Wunsch, dass der GR das Freihandelsabkommen in einer öffentlichen Sitzung diskutiert und eine Stellungnahme dazu abgibt. Viele Fragen von Bürgern und gerade auch von jungen Landwirten, auf die sich das Freihandelsabkommen auswirken wird, haben sie zu diesem Wunsch bewogen.

  1. 8. Bekanntgaben:


Bürgermeister Huber gibt die öffentliche Informationsveranstaltung zur „Zukunft der Werkrealschule zusammen mit dem Staatl. Schulamt Offenburg“ am 10. März 2015, 19:00 Uhr in der Reichstalhalle bekannt und lädt herzlich dazu ein.

Bürgermeisteramt

Gelber Strich mit Bergen und Baum