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Der AugenBlick in Oberharmersbach ist ein besonders schön gestalteter Aussichtspunkt.
Rathausplatz und Rathaus nach Sanierung und Neugestaltung im Jahre 2024
Ein Mann und eine Frau genießen gemeinsam den Blick auf Oberharmersbach von einem Pavillon aus.
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Eine Frau auf einem Ebike genißet die Aussicht auf umliegende Wiesen und Schwarzwaldhügel
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Auf einem Baumstamm mit Sitzmöglichkeiten liegt eine Frau und genießt die Sonne.

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Rathaus & Bürger

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Archiv

icon.crdate18.07.2014

  1. Bürgerfrageviertelstunde


- Ein Bürger erkundigte sich, wer der Autor bzw. der Urheber von der Pressemitteilung der Gemeinde Oberharmersbach ist. Herr Bürgermeister Huber, teilte mit, dass die Gemeinde vertreten durch Ihn als Bürgermeister für diese Pressemitteilung verantwortlich sei.
- Ein weiterer Bürger erkundigte sich danach, ob es wahr ist, dass die Achertäler Eisenbahn nach Oberharmersbach kommt.

  1. Antrag der Bürger-Energie Oberharmersbach eG vom 30.05.2014 auf Errichtung und Inbetriebnahme eines Biomasseheizwerkes mit Spitzenlastkessel mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 3,952 MW auf einer Teilfläche des Grundstück Flst. Nr. 307/19 der Gemarkung Oberharmersbach

Von der Gemeinde wurden gegen dieses Bauvorhaben keine Einwendungen erhoben. Das Einvernehmen nach § 36 BauGb wird erteilt.

  1. Neubau eines Biomasseheizwerkes mit Holzhackschnitzel auf einer Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 307/19 der Gemarkung Oberharmersbach;
  1. hier: Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit der Bürger-Energie Oberharmersbach eG

Dem Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages über eine Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 307/19 mit der Bürger-Energie Oberharmersbach eG in der vorliegenden Fassung wurde zugestimmt.
Der Vertreter der Gemeinde Oberharmersbach zum notariellen Abschluss des Erbbaurechtsvertrages wurde ermächtigt, redaktionelle Änderungen in der Vertragsfassung, falls sie rechtlich nach Empfehlung des Notars Dr. Thomas Vogt gefordert sind, durchzuführen. Geringfügige Flächenabweichungen nach der Vermessung mit dementsprechenden Korrekturen wurden ebenfalls genehmigt.

  1. Städtebaulicher Vertrag über die Erbringung von Planungsleistungen, sowie Erschließungs- und Kostenübernahmevereinbarung mit der Bürger-Energie Oberharmersbach eG für das Biomasseheizwerk auf dem Grundstück Flst.Nr. 307/19

Mit der Bildung eines Erbbaugrundstückes auf dem Gemeindegrundstück Flst. Nr. 307/19 ist auch die Erschließung sicher zu stellen und auch dauerhaft herzustellen.
Hierüber ist ein Städtebaulicher Vertrag nach §§ 11 und 24 Baugesetzbuch (BauGB) zu schließen.
Dem Abschluss des Städtebaulichen Vertrages nach den §§11 und 124 Baugesetzbuch (BauGB) in der vorliegenden Fassung vom 16.06.2014 wurde zugestimmt.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, redaktionelle Änderungen des Vertragsinhaltes noch vorzunehmen.
Die Herstellungskosten der fertiggestellten Straße sollen zwischen der Gemeinde Oberharmersbach und der Bürger-Energie Oberharmersbach eG halbiert werden???

  1. Nahwärmeversorgung Oberharmersbach der Bürger-Energie Oberharmersbach eG;
  1. hier: Abschluss eines Wegenutzungsvertrages

Mit der Umsetzung des Nahwärmeprojektes der Bürger-Energie Oberharmersbach eG ist in dem geplanten Versorgungsgebiet ein Wärmenetz aufzubauen, dass die Verlegung von 3429 Trassenmeter Wärmeversorgungsleitungen aus Stahl die Versorgung von 62 Hausanschlüssen vorsieht.
Um eine dauerhafte Versorgung der vertraglich mindestens 20 Jahre gebunden Wärmekunden sicherstellen zu können, muss auch der Unternehmer, der Betreiber, die Bürger-Energie Oberharmersbach eG die Zuverlässigkeit vertragsrechtlich sichern. Hierfür wurde ist ein Wegenutzungsvertrag abzuschließen.
Dem Abschluss des Wegevertrages mit oben genannten Änderungen des Vertragsentwurfes in der Fassung vom 16.06.2014 mit der Bürger-Energie Oberharmersbach eG wurde zugestimmt.
Auf die Erhebung eines Gestattungsentgeltes bzw. einer Konzessionsabgabe als Gegenleistung für die Verlegung von Wärmeleitungen im öffentlichen Straßenraum und Grundstückseigentum der Gemeinde Oberharmersbach wurde verzichtet.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, redaktionelle Änderungen des Vertragsinhaltes noch vorzunehmen.

  1. Bauantrag zum Anbau eines Maischelagers und eines Brennereiraumes an eine Garage sowie Erweiterung der bestehenden Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Flst. Nr. 684, Jauschbach 23, der Gemarkung Oberharmersbach

Von der Gemeinde Oberharmersbach wurden gegen dieses Bauvorhaben keine Einwendungen erhoben

  1. Bekanntgaben:

Bürgermeister Huber gratulierte den neuen Gemeinderäten zur Wahl und bedankte sich gleichzeitig bei allen Kandidaten, die sich zur Wahl aufstellen lassen haben. Außerdem bedankte er sich bei den bisherigen Gemeinderäten für Ihren Einsatz.
Bürgermeister Huber, lud die Gemeinderäte sowie alle Bürger zur Großveranstaltung „Märchenhaftes Oberharmersbach“ vom 04.-06.07.2014 ein.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, den 14.07.2014 statt.

Gelber Strich mit Bergen und Baum