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Der AugenBlick in Oberharmersbach ist ein besonders schön gestalteter Aussichtspunkt.
Rathausplatz und Rathaus nach Sanierung und Neugestaltung im Jahre 2024
Ein Mann und eine Frau genießen gemeinsam den Blick auf Oberharmersbach von einem Pavillon aus.
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Blick auf Rathausplatz, Rathaus, Kirchturm und Stube in Oberharmersbach
Auf einem Baumstamm mit Sitzmöglichkeiten liegt eine Frau und genießt die Sonne.

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Rathaus & Bürger

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Archiv

icon.crdate18.07.2014

  1. Bürgerfrageviertelstunde
Ein Bürger machte darauf aufmerksam, dass die Straßenbeleuchtung im Bereich Obertal – Linde . bereits vor 24 Uhr abgeschaltet wird. Er bat darum, dass die Beleuchtung mindestens bis 01.00 Uhr leuchten sollten.
Bürgermeister Huber teilte mit, dass das E-Werk seit einiger Zeit die Nachtschaltung von 01.00 Uhr auf 24.00 Uhr umgestellt hat. Sollte die Beleuchtung bereits früher in die Nachtschaltung übergehen, müsse die Zeitschaltuhr geändert werden. Er versprach, sich diesem Thema anzunehmen.
Der gleiche Bürger regte ebenfalls an, die Straßenbeleuchtungssituation im Bereich Obertal zu verbessern.
Ein weiterer Bürger gab im Namen der Bürgerinitiative ein Statement zur vorigen GR-Sitzung vom 31.03.2014 und insbesondere zu den Themen Investitionsprogramm und der Ortskernsanierung.
Die Bürgerinitiative sieht es bedenklich, dass sich die Pro-Kopfverschuldung durch die geplante Ortskernsanierung deutlich erhöhen würde. Die Bürgerinitiative würde es befürworten, wenn in den Ausbau der Breitbandversorgung investiert werden würde. Gleichfalls wollte der Bürger wissen, wie die Gemeinde nach der Investition für die Ortskernsanierung die laufenden Unterhaltungsinvestitionen für Straßen, Wasser- und Abwasser ua. stemmen kann und ob die Gemeinde Oberharmersbach ein Worst Case Scenario eingerechnet hat. Bürgermeister Huber beantwortete die gestellten Fragen.

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Zell am Harmersbach;
a.) Beratung über eingegangene Anregungen der Behörden und sonstigen TöB sowie Bürger i.R.d. 2. und 3. Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB und Empfehlung an die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Zell
b.) Beratung über die Durchführung der 4. Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB und Empfehlung an die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Zell


Empfehlend an den Gemeinsamen Ausschuss beschließt der Gemeinderat:

  1. Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1. BauGB wurde gemäß der in der Zusammenstellung beigefügten Abwägungsvorschläge in der Fassung vom 26.03.2014 beschlossen.

  1. Der Planentwurf wird gebilligt und die 4. Offenlage und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

  1. Ehrung von Blutspendern
Den zu ehrenden Blutspendern wurde im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung gemeinsam mit dem DRK Ortsverein Unter-/Oberharmersbach für die vielfache Blutspende Dank und Anerkennung ausgesprochen. Die Blutspender-Ehrennadeln und die Verleihungsurkunden wurden den Blutspendern ausgehändigt.


  1. Beschlussfassung der Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung ist gem. § 81 Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Die Beratung fand in der öffentlichen Sitzung am 31.03.2014 statt. Der Vorbericht zum Haushaltsplan ist in der Anlage beigefügt.
Nachdem die Finanzverwaltung die beauftragten Änderungen in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan eingearbeitet hat, wurde vorgeschlagen, für die Gemeinde Oberharmersbach

a) folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 zu beschließen:


§ 1 Haushaltsplan


Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 7.987.050 €
davon im Verwaltungshaushalt 6.204.800 €
im Vermögenshaushalt 1.782.250 €

  1. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
(Kreditermächtigung) in Höhe von 850.000 €
  1. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 80.000 €


§ 2 Kassenkreditermächtigung


Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 800.000 €
festgesetzt.

§ 3 Realsteuerhebesätze


Die Hebesätze werden festgesetzt

  1. für die Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf 340 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v.H.
der Steuermessbeträge

2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.
der Steuermessbeträge

§ 4 Bürgergenussauflage


Die Bürgergenussauflage wird auf 7,05 € je Los festgesetzt.


und aufgrund der §§ 8 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit den §§ 39 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für den Regiebetrieb Wasserversorgung

b) folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 zu beschließen:


§ 1 Wirtschaftsplan


Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit

1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 246.050 €
davon im Erfolgsplan 186.750 €
im Vermögensplan 59.300 €

  1. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen 0 €

  1. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0 €


§ 2 Kassenkreditermächtigung


Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 0 €
festgesetzt.



5."Hausärztliche Praxisgemeinschaft Oberharmersbach" mit Herrn Dr. Volker Wischeropp und Herrn Dr. Bernhard Büchler, sowie Integrierung der Anlaufstelle/Büro des Sozialen Netzwerk Oberharmersbach e.V.;
hier: Fortsetzung des Modellprojektes
Das Modellprojekt „ Hausärztliche Praxisgemeinschaft Oberharmersbach“ mit der Integrierung der Anlaufstelle / Büro der Einsatzleiterin des Sozialen Netzwerk Oberharmersbach e.V. wird über den 01.04.2014 hinaus um ein weiteres Modelljahr zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt. Dabei werden die Räume Miet- und Mietnebenkostenfrei mit Übernahme der Kosten für Strom und Unterhaltung der eigenen digitalen Infrastruktur übernommen.
Das Soziale Netzwerk Oberharmersbach e.V. verpflichtet sich im Gegenzug die Reinigung dieser Räume vorzunehmen.

6. Durchführung von Wegbauarbeiten / Dolensanierungen am Paulshüttenweg und Krochteweg;
hier: Auftragsvergabe
Auf der Grundlage der geprüften Angebote erhielt die Firma Tiefbau Schöpf GmbH, Talstraße 18, 77784 Oberharmersbach, den Auftrag für die Wegebauarbeiten/Dolensanierung des Paulshüttenweges zum Angebotspreis von 12.550,20 € sowie für den Krochteweg zum Angebotspreis von 11.128,10 €, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.



7. Umbau des Kindergartengebäudes:
hier: Auftragsvergabe der Schlosser-/Geländerarbeiten
Auf der Grundlage der geprüften Angebote erhielt die Firma Bernhard Brucker, Welschensteinacher Str. 6, 77790 Steinach, den Auftrag für die Schlosser-/Geländerarbeiten zum Angebotspreis von 4.999,99 €.





8. Erneuerung des Sportbodenbelages in der Reichstalhalle Oberharmersbach;
hier: Vergabe der Bauaufträge
Auf der Grundlage der geprüften Angebote erhielt die Firma Hoppe Sportbodenbau, Tübingerstr. 126, 71088 Holzgerlingen, den Auftrag für die Erneuerung des Sportbodenbelages zum Angebotspreis von 96.882,35 €.


9.Ausbau der Landesstraße 94 zwischen Oberharmersbach und Löcherberg, 2. Bauabschnitt;
hier: Beratung über die Straßenbeleuchtung im Zuge des Ausbau
Die Straßenbeleuchtung wird bis zum Anwesen Obertal 39 fortgeführt und danach mit Überspannungsleuchten im bisherigen Umfang belassen. Dafür wären ca. 5 Leuchten neu zu stellen.
Die E-Werk Mittelbaden AG & Co.KG, Lahr und das Land B.-W. bzw. die Fa. Knäble Straßenbau GmbH, Biberach werden aufgrund der vorliegenden Angebote für diesen reduzierten Umfang beauftragt. Die Auftragssumme beläuft sich auf vorauss. ca. 13.500 €. Zusätzlich soll für den Restverlauf noch ein Leerrohr gelegt werden.

10. Antrag der Deutsche Telekom Technik GmbH zur Verlegung von Erdkabel / Kabelrohre auf Grundstücken der künftigen Wegebaulast der Gemeinde Oberharmersbach im Rahmen des Ausbaus der L94 im Obertal;
hier: Zustimmung der Gemeinde
Die Gemeinde Oberharmersbach erteilte der Deutschen Telekom Technik GmbH, Niederlassung Südwest in Offenburg, die Zustimmung zur Ausführung des Vorhabens. Die technischen Verlegerichtlinien sind ausdrücklicher Bestandteil dieser Zustimmung.



  1. Bauanträge:
 
- Antrag auf Geländeaufschüttung auf dem Grundstück Flst. Nr. 904, In den Matten 3, der Gemarkung Oberharmersbach
- Bauantrag zum Umbau und Erweiterung von Schuppen zur Lager und Wohnungsnutzung auf dem Grundstück Flst. Nr. 17, Dorf 7, der Gemarkung Oberharmersbach
- Bauantrag zum Abbruch und Erneuerung des Erd- und Dachgeschosses am Nebengebäude sowie die Umnutzung zur Betriebsleiterwohnung im Erdgeschoss auf dem Grundstück Flst. Nr. 656, Obertal, der Gemarkung Oberharmersbach
- Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 724, Eckle 7, der Gemarkung Oberharmersbach

Von der Gemeinde wurden gegen diese Bauvorhaben keine Einwendungen erhoben.

  1. Bekanntgaben:


- .Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 19.05.2014 statt.

Gelber Strich mit Bergen und Baum