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icon.crdate24.07.2013
1. Annahme und Vermittlung von Spenden;
Beschlussfassung nach § 78 Abs. 4 GemO Kinderhaus Sonnenblume
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spende des „Freundeskreises Basar“ und der Spende der Bärenzunft für Investitionen und laufende Zwecke des Kindergartens zu. Es wurde festgestellt, dass die Gemeinde sich in keinerlei Abhängigkeit zum Spendengeber befindet.
2. Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet 'Holdersbach II' gemäß § 12 BauGB;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 74 LBO
Für die im zeichnerischen Teil in der Fassung vom 18.07.2013 dargestellte Teilfläche des Grundstückes, Flst.Nr. 491 im Anschluss an das Gewerbegebiet Holdersbach I wurde ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan und mit örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 74 LBO wurde somit gefasst, und ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet 'Holdersbach II';
Vorstellung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der vorgesehenen Festsetzungen und des Umweltberichts
Den vorliegenden Planunterlagen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Holdersbach II“ in der Fassung vom 18.07.2013 wurde im aktuellen Verfahrensstand zugestimmt.
Das Bebauungsplanverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Holdersbach II“ ist gemäß § 12 BauGB weiter zu führen.
4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet "Holdersbach II";
hier: Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der heutigen öffentlichen Gemeinderatssitzung mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung und Vorstellung des Umweltberichts gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Im Rahmen der heutigen öffentlichen Gemeinderatssitzung wurden den Bürgern/Zuhörern die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt, der Umweltbericht vorgestellt und Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Weiterhin ist die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
5. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet 'Holdersbach II';
Behandlung und Abwägung der vorgebrachten Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 1 Abs. 7
Da keine Anregungen, Bedenken und Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgetragen wurden, ist eine Änderung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Holdersbach II einschließlich der vorgesehenen Festsetzungen und des Umweltberichts nicht erforderlich. Daher wird das Verfahren auf der Beschlussgrundlage von TOP 5 fortgesetzt.
6. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet 'Holdersbach II';
Billigung des Entwurfs und der örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit gemeinsamer Begründungmit Umweltbericht nach § 2a BauGB
Die vorliegenden Planunterlagen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Holdersbach II“ (Bestandteile a) – k) siehe oben) in der jeweiligen Fassung wurde im aktuellen Verfahrensstand gebilligt. Das Bebauungsplanverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet „Holdersbach II“ ist gemäß § 12 BauGB weiter zu führen.
7. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan für das Gebiet 'Holdersbach II';
Beschluss über die öffentliche Auslegung und Benachrichtigung der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der gebilligte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Holdersbach II“ mit der gemeinsamen Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nach den Vorschriften des § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und gemäß Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Oberharmersbach öffentlich bekannt zu machen.
Die Bekanntmachung muss den Inhalt enthalten, dass Bedenken und Anregungen während der Offenlegung vorgebracht werden können. Der Ort und die Dauer der Offenlegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass Bedenken und Anregungen während der Offenlegung vorgebracht werden können.
8. Teilflächennutzungsplan 'Windenergie' des Gemeindeverwaltungsverband Oberes Renchtal;
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat stimmte der Festlegung von Suchräumen in der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Renchtal zu.
Sollte jedoch in den sich zum Teil überschneidenden Suchräumen (OPP 3, 4 und BPG 2, 3) die Ausweisung von Windkraftanlagen möglich sein, so soll zwischen den Gemeinden Oberharmersbach und Oppenau, Bad Peterstal / Grießbach die mögliche Errichtung von Windkraftanlagen abgesprochen und entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen werden.
9. Zuschuss der Gemeinde Oberharmersbach für Ferienfreizeiten in 2013
Für die Ferienfreizeit des KJG-Ferienlagers der Pfarrei St. Symphorian Zell a.H. (Schwandalpe, Thalkirchdorf) und das Ferienlager der DJK Oberharmersbach in Schonach wurde je teilnehmende Oberharmersbacher Person ein Zuschuss in Höhe von 10,00 € gewährt. Falls noch weitere Anträge gestellt werden bzw. Nachmeldungen eingehen, wird der Zuschuss der o.g. Antragsteller auf der selben Basis gewährt.
10. Bauantrag zum Neubau eines Carports auf dem Grundstück Flst. Nr. 535/2, Jauschbach 5, der Gemarkung Oberharmersbach
Von der Gemeinde Oberharmersbach wurden unter Einhaltung des notwendigen Abstandes von 0,75 m zur Straßenkante keine Einwendungen erhoben. Die Änderungspläne werden nach Eingang bei der Verwaltung unmittelbar an das Baurechtsamt Zell a. H. weiter gegeben.
11. Bekanntgaben:
- Am vergangenen Montag fand zur nächstjährigen Veranstaltung „Märchenhaftes Oberharmersbach“ ein 1. Pressetermin mit HitRadio Ohr und Herrn Kornmayer in der Mühle statt.
- In kurzer Zeit wurden durch zwei LKW‘s Sachbeschädigungen an der Riersbachbrücke, sowie an der gegenüberliegenden Sandsteinmauer verursacht. Ein Fahrzeugführer konnte ermittelt werden.
- Bürgermeister Huber gab einen kurzen Sachstandsbericht über die bisherigen Informationsabende zur Nahwärmeversorgung als auch zu den Hausbesuchen der Mitarbeiter der Fa. Solarcomplex. Bisher gab es viele positive Rückmeldungen.
- Die Sitzgruppe und der Brunnen am „Holzbrunnen“ wurde durch den Stammtisch des Schwarzwälder Hofes erneuert und bietet nun für Wanderer und Biker einen schönen Ort zum verweilen. Ebenso wurde von der Hästrägergruppe „Steinteufel“ die Sitzgruppe am Teufelstein in Zuwald erneuert. Auch diese Neuerung ist hervorragend gelungen und durchgeführt worden. Bürgermeister Huber dankte den ehrenamtlich Tätigen für die tolle Unterstützung und die wertvolle Arbeit zum Wohle der Allgemeinheit.
- Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Montag, dem 09.09.2013 statt.
Bürgermeisteramt