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Der AugenBlick in Oberharmersbach ist ein besonders schön gestalteter Aussichtspunkt.
Rathausplatz und Rathaus nach Sanierung und Neugestaltung im Jahre 2024
Ein Mann und eine Frau genießen gemeinsam den Blick auf Oberharmersbach von einem Pavillon aus.
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Eine Frau auf einem Ebike genißet die Aussicht auf umliegende Wiesen und Schwarzwaldhügel
Blick auf Rathausplatz, Rathaus, Kirchturm und Stube in Oberharmersbach
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Rathaus & Bürger

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Archiv

icon.crdate21.03.2013

1. Bauleitplanung Windenergieanlagen;
a.) Frühzeitige Beteiligung am Verfahren zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Haslach-Umland gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

b.) Frühzeitige Beteiligung am Verfahren zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Hausach-Gutach gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
c.) Information zum aktuellen Stand des Verfahrens zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Zell a.H. mit den Gemeinden Biberach, Nordrach, Oberharmersbach und der Stadt Zell a.H.

a) Der Gemeinderat stimmte der Festlegung von Suchräumen in der Verwaltungsgemeinschaft Haslach zu.
b) Der Gemeinderat stimmte der Festlegung von Suchräumen in der Verwaltungsgemeinschaft Hausach-Gutach zu.
c) Der Gemeinderat nahm vom aktuellen Stand des Verfahrens zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Zell a.H. zustimmend Kenntnis.



2. Jagdstatistik 2010-2013 und Abschusspläne für die Jagdjahre 01.04.2013 bis 31.03.2016 der Gemeindejagdbezirke

Die Jagdstrecke der Jagdjahre 2011 - 2013 wurden zur Kenntnis genommen.
Die Abschusszahlung für 2013 – 2016 wurden wie folgt bestätigt:

Jagdbezirk I (Sommerseite) mit 260 ha = 60 Rehe
Jagdbezirk II (Zuwald) mit 416 ha = 60 Rehe
Jagdbezirk III (Krochte / Regele) mit 140 ha = 30 Rehe
Jagdbezirk IIIa (Brandenkopf) mit 180 ha = 21 Rehe

Die Verwaltung wurde beauftrag die Abschusspläne für die Jahre 2013 bis 2016 sind in der vorgegebenen Form dem Landratsamt Ortenaukreis, Kreisjagdamt (Untere Jagdbehörde) vorzulegen.

3. Beschlussfassung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2013

Die Haushaltssatzung ist gem. § 81 Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Die Beratung fand in der öffentlichen Sitzung am 25.02.2013 statt. Nachdem die Finanzverwaltung die beauftragten Änderungen in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan eingearbeitet hat, wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst.

a) Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013:

§ 1 Haushaltsplan

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je6.499.250 €
davon im Verwaltungsaushalt5.836.550 €
im Vermögenshaushalt662.700 €
 

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
(Kreditermächtigung) in Höhe von330.000 €
 
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtunsermächtigungen
in Höhe von0 €

§ 2 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf800.000 €
festgsetzt.

§ 3 Realsteuerhebesätze


Die Hebesätze werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf340 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf340 v.H.
der Steuermessbeträge
2. für die Gewerbesteuer auf340 v.H.
der Steuermessbeträge

§ 4 Bürgergenussauflage


Die Bürgergenussauflage wird auf 7,05 € je Los festgesetzt.

und aufgrund der §§ 8 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit den §§ 39 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für den Regiebetrieb Wasserversorgung


b) Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013:

§ 1 Wirtschaftsplan


Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit

1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je230.150 €
davon im Erfolgsplan185.000 €
im Vermögensplan45.150 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen0 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von0 €

§ 2 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstebetrag der Kassenkredite wird auf0 €
festgesetzt.

4. Bauantrag zum Wohnhaus-Umbau und Neubau einer Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 667, Jauschbach 9, der Gemarkung Oberharmersbach

Von der Gemeinde Oberharmersbach wurden gegen dieses Bauvorhaben keine Einwendungen erhoben.


5. Bekanntgaben

- Hospiz Haus Maria Frieden wird den Sitz nach Gengenbach verlegen.
- Im letzten Amtsblatt wurde ein Werbeflyer des neuen Kinzigtalbades in Hausach beigelegt. Von den Bürgermeistern der Ferienregion Brandenkopf wurde ein gemeinsamer Pressetext darüber veröffentlicht.
- Die Schöffenwahl 2014-2018 steht bevor. Aus der Gemeinde Oberharmersbach ist ein Schöffe dem Landgericht vorgeschlagen werden. Die Ausschreibung hierfür wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.
- Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, den 08. April statt.

Gelber Strich mit Bergen und Baum